ABLAUF EINER THERAPIE

Hier finden Sie einige Informationen, die einen allgemeinen Einblick in den Ablauf einer Psychotherapie geben.

Die Vereinbarung eines ersten Termins findet immer per Telefon statt. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aufgrund der laufenden Therapiegespräche nur zu den Telefonsprechzeiten persönlich am Telefon erreichbar bin. Bitte rufen Sie mich zu diesen Zeiten an, ein Rückruf bei Kontaktaufnahme über Nachrichten auf dem Anrufbeantworter ist nicht möglich.
  Telefonsprechzeiten: Mo & Di: 12:10 - 13:00 Uhr, Do & Fr: 13:10 - 14:00 Uhr.

Wir vereinbaren zunächst einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde, die 25 oder 50 Minuten umfasst. Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Hierin wird geklärt, wie Ihre psychischen Beschwerden einzuschätzen sind, was Sie selbst tun können, damit es Ihnen psychisch wieder besser geht, welche weitere Beratung oder Hilfsangebote Sie nutzen können, ob Sie an einer psychischen Erkrankung leiden und ob eine Psychotherapie für Sie geeignet ist. Eine Überweisung zur Psychotherapeutischen Sprechstunde benötigen Sie nicht, ebensowenig einen Antrag bei der Krankenkasse. Seit 2013 werden zudem keine Praxisgebühren mehr erhoben. Bei Patienten, die privat krankenversichert sind, findet anstelle der Psychotherapeutischen Sprechstunde ein Erstgespräch statt, das ähnliche Inhalte umfasst.

"Die Inanspruchnahme der Psychotherapeutischen Sprechstunde bedeutet nicht automatisch den Anspruch auf einen Therapieplatz. Je nach Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde leitet sich die Notwendigkeit einer Psychotherapie ab oder nicht. Hierzu bekommen Sie am Ende des Gesprächs ein Formular über das Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Sollte die Notwendigkeit einer Psychotherapie festgestellt sein, so kann ich je nach aktueller Verfügbarkeit freier Therapieplätze diese selbst erbringen oder Sie ersuchen, sich bei einer Kollegin / einem Kollegen um einen Therapieplatz zu bemühen. Bei dieser/m benötigen Sie nun nicht zwingend die erneute Vorstellung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde, sondern Sie können mit dem erhaltenen Formular direkt eine Behandlung beginnen. Gleiches gilt für Patienten, die sich in den letzten 12 Monaten in einer stationären psychiatrischen oder psychosomatischen Behandlung oder Rehabilitation befanden.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mit:

Sollte ich Ihnen nach der psychotherapeutischen Sprechstunde einen freien Therapieplatz anbieten können, folgen in der Regel 2 bis 4 Probatorische Sitzungen (Probesitzungen), um einen genauen Eindruck über die Problematik zu erhalten. In dieser Phase finden eine nähere Exploration der Beschwerden sowie die Erhebung der individuellen Krankheits- und Lebensgeschichte und aktuellen Lebenssituation statt. Es werden Fragebögen zur diagnostischen Einschätzung der Beschwerden mitgegeben. Und nicht zuletzt können Sie in dieser Zeit überprüfen, ob die „Chemie“ zwischen uns als wichtigste Behandlungsvoraussetzung stimmt

Im Anschluss an die Probatorischen Sitzungen wird ein Antrag beim zuständigen Kostenträger (Gesetzliche Krankenkasse oder Private Krankenversicherung) auf eine Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie gestellt. Nach Bewilligung dieses Antrags beginnt die eigentliche psychotherapeutische Behandlung. Sie findet als Einzeltherapie in 50-minütigen Sitzungen in der Regel einmal in der Woche statt. Auf der Basis Ihrer Therapieziele entwickeln wir gemeinsam einen Behandlungsplan. Während der Therapie arbeiten Sie eigenverantwortlich an der Erreichung Ihrer Therapieziele mit. Sie können lernen, Ihre Stärken und Ressourcen so zu nutzen, dass Sie ExpertIn für Ihre eigenen individuellen Lösungen werden.

Ein Gespräch bzw. eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde folgen 2-4 Probatorische Sitzungen (Probesitzungen), um einen genauen Eindruck über die Problematik zu erhalten. In dieser Phase finden eine nähere Exploration der Beschwerden sowie die Erhebung der individuellen Krankheits- und Lebensgeschichte und aktuellen Lebenssituation statt. Es werden Fragebögen zur diagnostischen Einschätzung der Beschwerden und des Behandlungsbedarfs mitgegeben. Und nicht zuletzt können Sie in dieser Zeit überprüfen, ob die „Chemie“ zwischen uns als wichtigste Behandlungsvoraussetzung stimmt.

Wenn Sie sich dafür aussprechen, eine Therapie zu beginnen, wird ein Antrag beim zuständigen Kostenträger – Krankenkasse oder Beihilfestelle – für Kurzzeittherapie (möglich sind zweimal bis zu 12 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) gestellt. Nach Bewilligung dieses Antrags beginnt die eigentliche psychotherapeutische Behandlung. Sie findet als Einzeltherapie in 50-minütigen Sitzungen in der Regel einmal in der Woche statt. Auf der Basis Ihrer Therapieziele entwickeln wir gemeinsam einen Behandlungsplan. Während der Therapie arbeiten Sie eigenverantwortlich an der Erreichung Ihrer Therapieziele mit. Sie können lernen, Ihre Stärken und Ressourcen so zu nutzen, dass Sie ExpertIn für Ihre eigenen individuellen Lösungen werden.

Da die Praxis eine reine Bestellpraxis ist und die Krankenkassen oder Beihilfestellen nur tatsächlich erbrachte Leistungen erstatten, erlaube ich mir, für nicht wahrgenommene oder nicht fristgerecht abgesagte Termine (innerhalb von 48 Stunden vor einem Termin) ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar zu erheben. Dieses ist unabhängig vom Grund der Verhinderung.

Psychotherapie

Verhaltenstherapie

© 2014 Psychotherapiepraxis Anja Klemm Ι Impressum Ι Datenschutzerklärung